AGB

Die noa entertainment GmbH betreibt den Online-Ticketshop, über den der Ticketerwerb für das Konzert durchgeführt werden kann.
Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Geltungsbereich der AGB

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der noa entertainment GmbH (nachfolgend „noa“) und den Kunden/Besuchern der Veranstaltung.

1.2 Kontaktdaten
noa entertainment GmbH
Geschäftsführer: Frank Brune, Dominik Klima

Elisabethstr. 31

33428 Harsewinkel

Tel: +49 5247 / 406120

Fax: +49 5247 407972

1.3 Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen (einschließlich der Informationen und der Erteilung von Auskünften durch noa). Die Verkäufe sämtlicher über noa angebotenen Tickets erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung.

 

1.4 Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen, es sei denn, noa stimmt diesen ausdrücklich zu. Diese Zustimmung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen der Auftragserteilung auf die AGB des Kunden verwiesen wird und noa seine Leistung vorbehaltslos durchführt.

 

1.5 Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für die Veranstaltung von noa erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses als rechtlich bindend an.

 

2. Kauf von Eintrittskarten
2.1 Der Verkauf von Eintrittskarten erfolgt ausschließlich an natürliche Personen zu nicht gewerblichen und/oder kommerziellen Zwecken. Die vom Kunden erworbene Eintrittskarte berechtigt lediglich und ausschließlich zum Besuch der auf der Eintrittskarte abgedruckten Veranstaltung zu dem angegebenen Termin. Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die von noa ausgegebenen Eintrittskarten (der Begriff Eintrittskarte umfasst auch sogenannte „eTickets“). Weitere Leistungen sind, soweit diese nicht auf der Eintrittskarte vermerkt sind, im Kartenpreis nicht enthalten.

2.2 Bei Verlust der Eintrittskarte nach Gefahrübergang wird von noa kein Ersatz geleistet.

2.3 Der Weiterverkauf von Eintrittskarten der noa zu gewerblichen und/oder kommerziellen Zwecken durch nicht autorisierte Dritte ist ohne die schriftliche Zustimmung von noa untersagt. Dieses Verbot gilt ebenfalls für nicht von noa autorisierte kommerzielle und/oder gewerbliche Vermittlungs- und/oder Stellvertretungstätigkeiten (auch verdeckt); insbesondere dann, wenn ein gewerblicher Anbieter den Erwerb von Eintrittskarten vermittelt und/oder diesen in offener oder verdeckter Stellvertretung vornimmt.

2.4 Wer zu gewerblichen und/oder kommerziellen Zwecken gegen das vorstehende Wiederverkaufsverbot verstößt, hat noa für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten.

2.5 Der Online-Verkauf von Eintrittskarten wird durch die noa entertainment GmbH. Der Kunde darf das auf den von noa bereitgestellten Internetseiten enthaltene Angebot lediglich zu privaten Zwecken nutzen. Zulässig ist das Herunterladen sowie die vorübergehende, unveränderte Speicherung ausschließlich zum eigenen Gebrauch.

2.6 Der Kunde erwirbt beim Online-Ticketing Eintrittskarten von noa. Der Begriff der „Eintrittskarte“ umfasst im Folgenden auch sogenannte „eTickets“ (Ziffer 2.8). Der Anspruch der Leistungserbringung entsteht demnach direkt gegenüber noa. Der Kaufpreis setzt sich aus dem von noa erhobenen Ticketpreis zuzüglich einer ggf. von noa erhobenen Online-Buchungsgebühr zusammen.

2.7 Bei einer Buchung von Tickets über das Online-Ticketing-System geht das Angebot für den Vertragsschluss vom Kunden aus. Der Preis je Ticket sowie der Endpreis der Bestellung werden dem Kunden vor Abschluss des Bestellprozesses angezeigt. Vor Absendung des Angebots erhält der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsart und bestellter Artikel) nochmals zu überprüfen und ggf. zu ändern. Nach Abschluss des Bestellvorgangs und nochmaliger Prüfung der Angaben gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages durch Auslösung des Buttons “Jetzt kaufen” ab. Sofern noa das Angebot des Kunden annimmt, bestätigt sie dies durch eine E-Mail, welche gleichzeitig die Angebotsannahme darstellt. Für die Annahmeerklärung gilt in der Regel eine Frist von 24 Stunden nach Eingang des Angebots. Bei der Zahlungs-Option über Payment-Dienstleister wie PayPal, wird der Kunde von unserem unserem Onlineshop auf die Webseite des Anbieters weitergeleitet. Nach Eingabe aller erforderlichen Daten wird der Kunde abschließend zurück in unseren Shop geleitet. Bei Wahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen die Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen auf unser Konto zu überweisen. Bei erfolgreichem Zahlungseingang wird Ihnen das eTicket mittels eMail übermittelt. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

2.8 Beim Ticket-Vorverkauf für die die Veranstaltung wird ausschließlich das sogenannte „eTicket-Verfahren“ genutzt; es berechtigt bereits die Vorlage der Buchungsbestätigung zum unmittelbaren Einlass; hierzu muss die Buchungsbestätigung einen Barcode enthalten.

2.9 Hat der Kunde beim Onlinekauf ermäßigte Eintrittspreise in Anspruch genommen, so sind an der Einlasskontrolle entsprechende Nachweise für seine Berechtigung (z.B. Behindertenausweis etc.) vorzuzeigen. Kann der Nachweis zur berechtigten Inanspruchnahme von Ermäßigungen nicht erbracht werden, muss das erworbene eTicket an der Kinokasse komplett storniert und ein neues (nicht ermäßigtes) Ticket zum Tageskassenpreis erworben werden. Eine Rücküberweisung des bereits für die ermäßigten Tickets bezahlten Betrages erfolgt nur unbar auf das Zahlungsmittel, welches beim Online-Kauf benutzt worden ist. Die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Online-Buchungsgebühr wird nicht zurückerstattet.

2.10 Der Vergütungsanspruch entsteht mit Vertragsschluss.

2.11 Scheitert die Zahlung einer erfolgten Transaktion nachträglich aus vom Kunden zu vertretenden Gründen wird noa anfallende Gebühren zusätzlich zum ursprünglichen Rechnungsbetrag in Rechnung stellen.

2.12 Die vom Kunden erworbene Eintrittskarte berechtigt lediglich und ausschließlich zum Besuch der auf der Eintrittskarte aufgedruckten Vorstellung zu dem angegebenen Termin. Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die von noa ausgegebenen Eintrittskarten. Weitere Leistungen sind, soweit diese nicht auf der Eintrittskarte vermerkt sind, im Kartenpreis nicht enthalten.

2.13 Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit und ist nach dem Veranstaltungsbesuch nicht auf andere Personen übertragbar.

2.14 Bei Verlust der Eintrittskarte nach Gefahrübergang wird von noa kein Ersatz geleistet.

2.15 Je nach Entwicklung der Corona-Pandemie behält die Veranstalterin sich das Recht vor, ggf. ausschließlich nachweislich geimpften Personen oder nachweislich auf das Virus negativ getesteten Personen Einlass zu gewähren.

3. Hinweise zu Datenschutz und Datenverarbeitung
3.1 noa erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. noa beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden – bspw. entsprechend der etwaig vom Kunden erteilten Datennutzungserklärung (im Folgenden „DNE“) – wird noa personenbezogene Daten des Kunden nur erheben, speichern, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung der Dienstleistungen erforderlich ist.

3.2 Ohne die Einwilligung des Kunden (ggf. im Umfang der erteilten DNE) wird noa Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

3.3 Die erhobenen Daten werden durch die noa nur entsprechend der ggf. erteilten DNE und unter strikter Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen verarbeitet.

3.4 noa wird die Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden (ggf. im Umfang der erteilten DNE) zum Zwecke der Übermittlung von Marketinginformationen oder von Informationen, welche künftige Vertragsabschlüsse berühren (z.B. Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen), nutzen.

3.5 Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weiterer Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die DNE verwiesen, die auf der noa-Website jederzeit im Fußbereich der Webseite unter der Rubrik „Datennutzungserklärung“ in druckbarer Form abrufbar ist.

3.6 Der Kunde hat bezüglich der personenbezogenen und nutzungsspezifischen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz gewährleisteten Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung; diese Rechte sind auszuüben durch eine Nachricht auf dem Postweg (Kontaktdaten unter Ziffer 1.2) oder durch elektronische Post an datenschutz@noa-entertainment.de.

 

4. Einwilligung in den Erhalt von E-Mails und/oder SMS
Der Nutzer willigt durch Zustimmung zu diesen AGB in den Erhalt von E-Mails und/oder SMS zur Durchführung bzw. Bestätigung des Online-Ticketings ein.

5. Prüfungspflicht des Kunden, Eigentumsvorbehalt
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ausgehändigte Eintrittskarte unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

5.2 Da der Kauf von Eintrittskarten über das Online-Ticketing-System erfolgt, gilt diese Prüfungspflicht sowohl für die Bestätigungs-Email als auch für das elektronische Ticket (eTicket).

5.3 Eintrittskarten können nur in Euro bezahlt werden.

5.4 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsendbetrages Eigentum von noa.

6. Ausschluss von Widerruf- und Rückgaberechten im Falles des Erwerbs von Eintrittskarten
Beim Verkauf von Eintrittskarten für eine Freizeitveranstaltung wie dieser liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass dem Kunden kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber noa zusteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.

7. Jugendschutz
7.1 noa hat für die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in allen Bestimmungen, besonders aber hinsichtlich der Regelungen zur Abgabe von alkoholischen Getränken sowie zum begleiteten bzw. unbegleiteten Aufenthalt in der Öffentlichkeit Sorge zu tragen.

7.2 noa behält sich vor, das Alter des Kunden in geeigneter Weise zu überprüfen. Sollten Zweifel an den Angaben bestehen, kann der Besuch der Veranstaltung verwehrt werden bzw. der Kauf der Eintrittskarten muss rückgängig gemacht werden.

8. Haftung von noa, Ersatzpflicht
8.1 noa übernimmt keine Gewährleistung für die Inhalte der gezeigten Vorführungen auf der Veranstaltung.

8.2 noa haftet weder für abhanden gekommene Garderobe noch für abhanden gekommene oder verlorene Wertgegenstände. noa übernimmt diesbezüglich keine Obhutspflichten.

8.3 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von noa, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

8.4 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet noa nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.5 Die Einschränkungen der Ziffern 8.3 und 8.4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von noa, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

8.6 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

8.7 Für Schäden, welche durch Dritte (insbesondere andere Besucher), verursacht werden, haftet noa nicht, es sei denn, noa oder ihr gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe hat durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zum Schaden beigetragen. Die Haftungseinschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.8 Bei groben Mängeln im Rahmen der Veranstaltung hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattungen des Kartenkaufpreises. Ein weitergehender Schadensersatz gleich welcher Art wird ausgeschlossen.

8.9 Programmänderungen sind nicht beabsichtigt, aber möglich. Ein Schadensersatzanspruch aufgrund einer kurzfristigen Abänderung des veröffentlichten Programms gleich welcher Art, ist ausgeschlossen.

8.10 Für Fremdleistungen (z.B. gastronomische Leistungen), welche von Dritten im Rahmen bestehender Verträge oder Absprachen erbracht werden, haftet nicht noa, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

9. Verbotenes Verhalten des Kunden
9.1 Das Mitführen von nicht auf der Veranstaltung erworbenen Speisen und Getränken auf das Veranstaltungsgelände sowie der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken im gesamten Veranstaltungsbereich ist nicht gestattet.

9.2 noa kann einem Kunden den Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder aus sonstigen Gründen den Ablauf oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigen wird.

10. Gebotenes Verhalten des Kunden
10.1 Der Kunde verpflichtet sich für die Dauer des Aufenthaltes auf der Veranstaltung zu einer sorgfältigen Benutzung des Geländes. noa behält sich bei jedweder Beschädigung schuldhafter Art eine zivilrechtliche Verfolgung sowie bei vorsätzlicher Beschädigung darüber hinaus auch eine strafrechtliche Verfolgung vor.

 

10.2 Gegenstände aller Art, welche auf dem Veranstaltungsgelände gefunden werden, sind beim Kassenpersonal abzugeben.

 

10.3 Das Betreten der öffentlichen Bereiche hinter der Einlasskontrolle ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet, das Betreten nicht-öffentlicher Bereiche und der Betriebsräume ist verboten.

 

10.4 Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen des Kassen- und Ordnungspersonals Folge zu leisten und Störungen des Betriebsablaufes und der Veranstaltung, gleich welcher Art, zu unterlassen.

11. Hausverweis und Hausverbot
Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen der Punkte 9. und 10. ist das Ordnungspersonal berechtigt, den jeweiligen Besucher des Geländes zu verweisen. Unbeschadet seiner sonstigen Rechte ist noa berechtigt, im Falle erheblicher oder wiederholter Störung und bei Verstößen gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein zeitlich beschränktes oder dauerhaftes Geländeverbot zu erteilen.

12. Beschwerden
Beschwerden im Zusammenhang mit dem Vertrag können an folgende Stelle gerichtet werden: info@noa-entertainment.de

13. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
13.1 Für Geschäftsbeziehungen jeder Art zwischen noa und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

 

13.2 Erfüllungsort für alle Ansprüche, welche sich zwischen noa und dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist der Sitz des Unternehmens wie unter 1.2 genannt.

13.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die gesetzliche Bestimmung.
noa verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

KONTAKT
noa entertainment GmbH
Elisabethstr. 31 • 33428 Harsewinkel
E-Mail: info@noa-entertainment.de
Tel.: 05247 406120

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